Definition & Arten von Kreditsicherheiten

In der klassischen Bankfinanzierung sind Kreditsicherheiten oftmals noch ein sehr wichtiger Punkt,nach der grundsätzlichen Prüfung der Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeit.

Beispiele für Arten von Kreditsicherheiten:

  • Unternehmerbürgschaft –oftmals obligatorisch und zumindest moralische Verpflichtung
  • Grundschulden –hohe Werthaltigkeit und für Banken eigenkapitalentlastend
  • Sicherungsübereignung des Anlagevermögens –üblich,wenn dieses auch finanziert wird
  • Sicherungsübereignung des Warenlagers –üblich,einfach umsetzbar ABER geringer Wertansatz bei den Banken
  • Globalzession der Forderungen -üblich,einfach umsetzbar ABER geringer Wertansatz bei den Banken

Ihr Finanzpartner sollte eine grundsätzliche Kreditentscheidung ohne Betrachtung der Besicherung treffen. Die Besicherung hat m.E. entweder konditionsentlastend zu wirken, der „Airbag“für den worst-case zu sein, obligatorisch bei mittel-bis langfristen Finanzierungen zu sein, da die Güter auch auf eine lange Laufzeit finanziert werden. Bei Sonderformen wie z.B. Factoring, Borrowing-Base, Einkaufsfinanzierung, Projektfinanzierungen usw. sind die Vermögenswerte die Basis der Finanzierung.

Tipps für Kreditsicherheiten

Wichtig ist, dass Sie stets darauf achten, dass nach erfolgter Besicherung, Sie noch eine Gleichbehandlung aller Kreditgeber mit gleichartigen Krediten herstellen können.
Unverändert vereinbaren Banken gerne sogenannte „weite Zweckerklärungen“.Die Zweckerklärungen sind notwendig um die rechtliche Verbindung zwischen Kreditsicherheit und Kredit(en) herzustellen. Die Zweckerklärungen sollten stets „eng“, d.h. nur auf den/die aktuell diskutierten Finanzierungen vereinbart werden. Andernfalls haften die Sicherheiten auch für alle künftigen Forderungen der Bank, dies führt im Ergebnis sehr häufig dazu, dass Banken die Sicherheiten nicht mehr freigeben, Sie keine Gleichbehandlung mehr herstellen können und in eine gewisse Abhängigkeit zur Bank geraten.Häufig kommt es hierdurch dazu, das Betriebsmittellinien irgendwann mit Grundschulden besichert sind…

Wenn Sie in der Vergangenheit z.B. für Betriebsmittellinien üblicherweise die Globalzession und Sicherungsübereignung des Warenlagers vereinbart haben, Sie heute über einen guten Geschäftsverlauf und stabiles Rating verfügen, würde ich die Bank um Freigabe der Sicherheiten bitten. Sie haben so die Möglichkeit die Vermögensgegenstände z.B. für weitere Finanzierungsinstrumente (z.B. Factoring) einzusetzen oder in schlechteren Zeiten den Banken wieder aktiv anzubieten.

  • „Auch die Kreditsicherheiten bedürfen eines aktiven Managements auf Unternehmensebene!“

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung

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