Tilgungsaussetzungen bei der L-Bank

Aktuelle Information der L-Bank. Auf bestehende L-Bank-Kredite können formlos eine Tilgungsaussetzung für 1 Jahr beantragt werden. Dies kann m.E. eine zügig umzusetzende kurzfristige Liquiditätsentlastung sein. Die Beantragung und Abwicklung erfolgt über die Hausbank. Aus jetziger Sicht ist vorgesehen, dass die gestundete Tilgungsleistung auf die jeweilige Restlaufzeit aufgeteilt wird. Im Nachgang sollte dann m.E. geklärt und versucht werden, die Gesamtlaufzeit ggfs. zu verlängern.

M.E. einfacher Antrag an das Finanzamt zur Stundung von Einkommen-, Körperschaft- und auch Umsatzsteuer, im zweiten Schritt auf die Gewerbesteuer (hier der Link auf die Seite der OFD Karlsruhe „Finanzämter Baden-Württemberg“: https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Steuererleichterungen+aufgrund+der+Auswirkungen+des+Coronavirus).

 

Im ebenfalls anhängenden Schreiben des Bundesfinanzministeriums ist die Umsatzsteuer nicht genannt, für Baden-Württemberg scheint die Förderung hier aber darüber hinaus zu gehen. Bei Bedarf stimmen Sie sich bitte mit Ihrem Steuerberater ab.

 

Sämtliche Stundungen müssen natürlich zu einem späteren Zeitpunkt dennoch geleistet werden, kurzfristig jedoch kann es Ihnen ggfs. deutliche Entlastung bringen. Nach meiner Kenntnis ist auch die KfW aktuell in der Prüfung einer Stundung auf die Tilgungen bei Förderdarlehen, hierzu gibt es aber noch keine abschließende Kommunikation.

 

Sofern Sie zur Absicherung Ihrer Liquiditätssituation einen der angebotenen Förderkredite (mit Haftungsfreistellung) in Anspruch nehmen und mit Ihrer Hausbank hierzu in Kontakt treten möchten, hänge ich Ihnen ebenfalls meine „Checkliste Bankgespräch Corona-Hilfen“ an. Hier habe ich zusammengefasst, mit welchen Informationen/ Unterlagen m.E. in ein solches Gespräch gegangen werden sollte, um hierbei erfolgreich zu sein. Diese Informationen gebe ich so oder ähnlich in sehr vielen Gesprächen, so dass ich diese nun versucht habe, strukturiert zu Papier zu bringen. Erschrecken Sie bitte nicht, vieles davon sollte die Bank bereits haben.

 

Selbstredend unterstütze ich Sie nach Kräften und wie Ihnen bekannt in der Vorbereitung und Umsetzung Ihrer Liquiditäts- und Finanzierungsplanung sowie der Bankgespräche. Ich fokussiere mich auf m.E. konkrete und umsetzbare Informationen für Sie und Ihre Liquiditätssituation.

Hier finden Sie einen Muster-Antrag für die Steuererleichterung aufgrund von Corona: antrag-corona-steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-des-coronavirus

Quelle der Informationen von der L-Bank: 2020-03-19_lbank_faktenblatt_hilfsangebote

Information des Bundesminesterium für Finanzen: 2020-03-19-Meldung des Bundesfinanzminesterium

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung

Oder nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf

07948 / 36 93 08

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