Förderprogramme Existenzgründung und wachsende Unternehmen
Sie gründen ein Unternehmen / möchten es weiter wachsen lassen / sind etabliert
Für nahezu jedes unternehmerische Vorhaben gibt es eine passende Auswahl an Förderprogrammen für unsere mittelständische Wirtschaft. Diese gehen über
- zinsgünstige Darlehen für die gewerbliche Wirtschaft
- Kredite mit Tilgungszuschüssen bei Investitionen
- Haftungsfreistellung bei fehlenden Sicherheiten für die Banken
- Förderung von Beratungen mittels Zuschuss
Das Angebot an Fördermitteln ist sehr hoch – Gemeinsam wir setzen auch Ihr Vorhaben sinnvoll um!
Drei wertvolle Unternehmensphasen
Grundsätzlich unterscheiden sich die Förderprogramme in drei Unternehmensphasen
- Existenzgründung
- Wachstum
- Konsolidierung
Erweitert wird dies durch die ergänzende Betrachtung von Finanzierungen von/ für Innovationen oder auch den Umweltschutz.
Grundsätzlich stimmt die Aussage, dass jede Mittelverwendung gefördert werden kann. Die Umsetzung erfolgt über die Förderinstitute /-einrichtungen von der Europäischen Union, vom Bund (KfW, BAFA, Rentenbank) oder auch vom jeweiligen Land (z.B. L-Bank Baden-Württemberg, LfA, SAB, TAB, NRW.Bank etc.). Wichtig ist eine jeweils frühzeitige Einbindung erfahrener Berater und eine Abstimmung mit der Bank, damit die optimale Förderung gewährleistet werden kann.
Die Unternehmensphasen im Detail
Für Existenzgründer gibt es zahlreiche Fördermittel, diese sind exemplarisch zum Beispiel:
- Gründungszuschuss
- ERP-Gründerkredit mit seinen Unter-Programmen
- ERP-Kapital für Gründung
- Förderprogramme der L-Bank Baden-Württemberg
- Gründungsfinanzierung
- Startfinanzierung
- Micro-Crowd
Neben der Liquiditätsplanung gehört auch die Liquiditätsoptimierung zum richtigen Management. Der Liquiditätsplan umfasst alle planbaren Zahlungsströme, inkl. Auszahlungen für Investitionen im Rahmen des Finanzplans.
- Bürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg (in Kombination mit Krediten der L-Bank oder als einzelne Bürgschaft)
- Stille Beteiligung der MBG Baden-Württemberg
- Förderprogramme der LfA Bayern
- Startkredit
- Universalkredit
- Haftungsfreistellungen und Bürgschaften der LfA oder der Bürgschaftsbank. Bayern
- Beteiligung der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft
- Finanzielle Förderung in Form eines Zuschuss durch das BAFA für Einzelberatungen (Förderung unternehmerischen Know-hows)
Ein qualifizierter und erfahrener Berater unterstützt bei Bedarf den Existenzgründer im Rahmen des gesamten Businessplans bei eigener Gründung, sowie der Strukturierung und Umsetzung der passenden Fördermittel für die Existenzgründung und darüber hinaus.
Für einen Austausch und weitere Informationen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung!
Egal, ob im Rahmen einer Existenzgründung durch einen Gründungszuschuss oder bei einem bereits etablierten Unternehmen – Unternehmenswachstum bzw. die hiervor notwendigen finanzielle Mittel müssen in der Regel stets vorfinanziert werden. Staatliche Fördermittel in unterschiedlicher Ausprägung können hierbei deutlich unterstützen. Sowohl Existenzgründer als auch etablierte Unternehmen erhalten für deren Wachstum ein breites Angebot an öffentlichen Fördermittel.
Über Darlehen finanziert werden sowohl Investitionen in einen Anstieg der Betriebsmittel / Working Capital als auch die Anschaffung neuer Anlagegüter. Wichtig ist an dieser Stelle die Aussage, dass im Rahmen der bestehenden Förderprogramme zum Beispiel auch dauerhafte Inanspruchnahmen einer Kontokorrentlinie über die staatlichen Förderprogramme in ein Darlehen umfinanziert werden kann. Grundsätzlich steht dem Mittelstand in hohem Umfang finanzielle Unterstützung über staatliche Förderungen zur Verfügung – Sie müssen nur die passenden Förderprogramme beantragen, um optimal gefördert zu werden!
Neben den stark wachsenden Unternehmen haben auch etablierte Betriebe häufig einen Grundbedarf an Krediten. Auch hier zeigt die Beratungspraxis oftmals einen effizienten Einsatz einer Betriebsmittel-Sockelfinanzierung. Diese steht für die kleinen Unternehmen und die mittleren Unternehmen über die KfW oder über die Förderinstitute der Bundesländer zu günstigen Konditionen zur Verfügung.
Für Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen gibt es zahlreiche geförderte Kredite, teilweise mit Zuschuss auf die Tilgung. Wichtig ist an dieser Stelle der Hinweis, dass im Rahmen einer bankenunabhängigen Finanzierung gerne Mietkauf eingesetzt werden kann, für Leasing grundsätzlich aber kein Förderprogramm zur Verfügung steht.
Auch für Mitglieder der Freien Berufe gibt es finanzielle Unterstützung durch öffentliche Fördermittel.
Ich freue mich auf Sie und Ihre Anfrage
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Referenzen und Bewertungen
KfW-Beraterbörse
Bewertungen zum Stichtag 16.12.2019 vor deren Schließung
Fragen und Antworten
Unternehmen oder deren Vorhaben, die gemäß den Richtlinien der Förderprogramme als „innovativ“ eingestuft werden, stehen separate Förderprogramme mit zinsgünstigen Mitteln und weiteren staatlichen Zuschüssen zur Verfügung.
Nachfolgend exemplarisch die Vorgaben der L-Bank Baden-Württemberg zum Förderprogramm „Innovationsfinanzierung 4.0“ hinsichtlich den „förderfähigen Vorhaben“ oder „förderfähigen Unternehmen“(Stand 2/2020)
1. Innovative Vorhaben
Gefördert wird die Entwicklung von neuen oder substantiell verbesserten Produkten, Verfahren /Prozessen oder Dienstleistungen, die neu für das Unternehmen sind.
2. Digitalisierungsvorhaben
Gefördert werden Vorhaben zur Digitalisierung von Produktionsprozessen und von Produkten, die Entwicklung und Implementierung von Strategien und Konzepten zur Digitalisierung sowie alle mit der
Digitalisierung verbundenen Weiterbildungsmaßnahmen. Die Vorhaben müssen zu einer für das Unternehmen neuen Anwendung führen. Eine genaue Liste der förderfähigen Vorhaben findet sich in der Anlage zum Merkblatt des Förderprogramms.
3. Innovative Unternehmen
Gefördert werden alle Vorhaben von Unternehmen, die von ihrer Grundausrichtung als innovativ oder
schnell wachsend gelten. Die einzelnen Kriterien sind in der Anlage zum Merkblatt des Förderprogramms erläutert.
4. Innovative Geschäftsmodelle
Gefördert werden die Entwicklung und Einführung innovativer Geschäftsmodelle, insbesondere zur Anpassung an neue Wertschöpfungsketten:
– Ablösung des bisherigen Geschäftsmodells durch ein neues Geschäftsmodell
– Diversifizierung des bisherigen Geschäftsmodells
– Anpassung des bisherigen Geschäftsmodells an technologische Veränderungen, wie zum Beispiel
den Einsatz von Schlüsseltechnologien
Das innovative Geschäftsmodell muss auf alle Fälle eine Neuausrichtung des Unternehmens gegenüber seinen Kunden beziehungsweise auf dem Markt zum Ziel haben (siehe Anlage zum Merkblatt des Förderprogramms).
Mehr Informationen unter www.l-bank.de/digi2018.
Investitionen und Maßnahmen, mit denen der Umweltschutz direkt verbessert wird oder dank gesteigerter Energieeffizienz ebenfalls ein Beitrag zum Umweltschutz erfolgt, erhalten eine separate Förderung. Mittels Zuschuss unterstützt wird hierbei auch bereits die Beratung durch eine akkreditierte und fachkundige Stelle. Die Regierung fordert eine nachhaltigere Wirtschaft und untermauert diese Forderung aber auch finanziell deutlich durch attratkive Fördermittel. Auch hier greift in der Regel der Mix aus zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen.
Für alle Fördermittel und die damit verbundende Förderung gilt grundsätzlich, dass diese vor Vorhabensbeginn beantragt werden müssen. Selbstverständlich gelten Gespräche und Verhandlungen mit Lieferanten oder die eigenständige Erarbeitung eines Businessplans eines Existenzgründers noch nicht als Vorhabensbeginn! Hierbei handelt es sich um „vorbereitende Tätigkeiten“.
Für weitere Informationen und auch zur aktiven Unterstützung rufen Sie gerne an oder melden sich per Mail oder über das Kontaktformular.